Baulandentwicklung

Von der städtebaulichen Idee, Machbarkeitsstudie und Entwicklungskonzeption bis hin zur Durchführung des Bebauungsplanverfahrens, Bodenordnung und Erschließung stehen wir Ihnen für eine ganzheitliche städtebauliche Planung zur Verfügung.

 

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Ihr Ansprechpartner

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Ihr Ansprechpartner

Erschließung von Baugebieten

Wir übernehmen für Kommunen die Erschließungsträgerschaft zur ganzheitlichen Entwicklung von Wohn- und Gewerbegebieten (§ 11 BauGB) – als Innenentwicklung oder auf der „grünen Wiese“ – komplett aus einer Hand. Eine Referenzliste der von uns seit 1989 umgesetzten Gesamterschließungsmaßnahmen mit Ansprechpartnern in den Kommunen erhalten Sie gerne auf Anfrage.

 

  • Klare Vorteile für die Kommunen und Bürger bei Finanzierung und Verwaltung
  • Erheblich geringerer Verwaltungs- und Organisationsaufwand 
  • Vertrauensvolle Beratung und Betreuung durch uns als neutraler Partner
  • Professionelle, kostengünstige und zügige Abwicklung

 

Projektsteuerung ist Vertrauenssache

Wir arbeiten permanent im engen Schulterschluss mit Ihnen – als Dienstleister Ihres Vertrauens und im vollen Bewusstsein unserer damit verbundenen besonders hohen Verantwortung.

 

  • Effiziente und vor allem kostenbewusste Steuerung Ihres Projektes
  • Wir agieren als Bauherren bei der organisatorischen, technischen und wirtschaftlichen Durchführung Ihres Projekts
  • als neutrale Dritte stehen wir auch als verantwortliche Projektmanager zur Verfügung

Bodenordnung – mit Maß und Ziel

Die Entwicklung von Wohn- und Gewerbeflächen sowie kommunale Infrastrukturmaßnahmen treffen immer auf vorhandene Strukturen. Wir bringen alt und neu in Einklang – mit plausiblen Konzepten und durchdachten Strategien, in denen auch die berechtigten Interessen privater Grundstückseigentümer ihren wichtigen Stellenwert haben.

Die frühzeitige Information und partnerschaftliche Einbindung in den Planungsprozess ist eine wichtige Voraussatzung, die Eigentümer von den Planungszielen der Kommune zu überzeugen und deren Interessen, Wünsche und Vorstellungen bestmöglich zu berücksichtigen. Nutzen Sie dazu unsere langjährige Erfahrungen im Miteinander von Kommune, Eigentümer und Planer. Durch Verlässlichkeit, Kompetenz und einen partnerschaftlichen Dialog ist es uns in nahezu allen bisherigen Projekten gelungen, einen breiten und belastbaren Konsens zwischen den Beteiligten herzustellen.

Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch

In Kooperation mit unserem Partnerbüro Dipl.-Ing. Jürgen Holder (öffentlich bestellter Vermessungsingenieur) führen wir im Auftrag der Städte und Gemeinden gesetzliche und freiwillige Umlegungsverfahren durch. Dadurch können wir die Interessenlage und Anforderungen der Kommunen und der beteiligten Grundstückseigentümer zur Grundstücksneuordnung bestmöglich berücksichtigen und das Umlegungsverfahren zügig und kostengünstig durchführen. Die Einsatzmöglichkeiten, Wirkungsweisen und Voraussetzungen dieser Form der Bodenordnung sind vielfältig.

Grunderwerb

Als Alternative zur klassischen Bodenordnung mittels Baulandumlegung wählen manche Kommunen auch das Modell des Grunderwerbs. Dies bedeutet, dass die Kommune erst dann einen Bebauungsplan für ein künftiges Baugebiet in das Verfahren bringt, wenn sie auch Eigentümer aller betroffenen Flächen ist.

Als Verhandlungsführer im freihändigen Grunderwerb nehmen wir gegenüber den Grundstückeigentümern und Landwirten eine sensible Position ein – da ist Fingerspitzengefühl gefragt. Wir verfügen neben fachlicher Kompetenz auch über Einfühlungsvermögen und Geschick.